Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand September 2003:

 

§ 1 Allgemeines

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen oder mit einer Auftragsbestätigung oder Bestellung, gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Es gilt immer die neuste Fassung dieser AGB. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen, ohne es öffentlich bekannt zu geben.

 

§ 2 Vertragsabschluß

Alle Angebote von Elektro-Kammholz sind stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung von Elektro-Kammholz, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

 

§ 3 Preise

Preise von Elektro-Kammholz verstehen sich in Euro falls nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei einer Bestellung unter Euro 30,-- erhebt Elektro-Kammholz eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,--, bei einem Bestellwert von Euro 30,-- bis Euro 60,-- wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,-- berechnet. Die Preise verstehen sich, ab Wesselburen. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.

 

§ 4 Kundendienstauftrag

 

in Arbeit

 

§ 5 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Wesselburen und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Der Liefertermin gilt als erfüllt und gleichzeitig geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transportausführenden übergeben wurde. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten von Elektro-Kammholz  eintreten, gehören, hat Elektro-Kammholz auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurück zu treten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen. Elektro-Kammholz ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden auch aus wichtigen Gründen ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express-Sendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen - auch für Nachlieferungen aus Kaufverträgen - werden fast immergerichtlicht verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich Elektro-Kammholz in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von Euro 15,-- und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für Elektro-Kammholz frachtfreien Lieferung originalverpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto-Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Der Empfänger hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich Elektro-Kammholz und der Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. Die Fa. Elektro-Kammholz übernimmt die Abwicklung mit der Transportgesellschaft und lässt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren und Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch Elektro-Kammholz keine Haftung.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme/Barzahlung. Rechnungen sind für Elektro-Kammholz in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbarter Überweisung oder Scheckzahlung die Zahlungsfrist nicht eingehalten oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung, auch der Kaufvertrag bleibt bestehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Elektro-Kammholz berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen richten sich nach dem Durchschnitt der Kontokorrentzinsen der Banken und werden mit 15% p.A. festgesetzt. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

  

§ 7 Gutscheine

Gutscheine die von Elektro-Kammholz zu Werbezwecken verteilt werden, sind ausschließlich für Außendienstaufträge bestimmt, durch die weitere Kosten entstehen. Des weiteren ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

 

§ 8 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 24 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messgeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese Elektro-Kammholz erreicht. Bei fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl von Elektro-Kammholz Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, sind sorgfältig zu verpacken - damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können - und frachtfrei an die Elektro-Kammholz zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat Elektro-Kammholz das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keine Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt.

Elektro-Kammholz weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen, geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. -vorschriften für Sachverständigenabnahmen hin. Diese sind vom Käufer unbedingt zu beachten. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahmen gemäß diesen geltenden Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und -vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen von Elektro-Kammholz durch den Käufer bleibt das Eigentum der Ware bei Elektro-Kammholz. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an Elektro-Kammholz ab. Auf das Verlangen von Elektro-Kammholz hat der Käufer von Elektro-Kammholz die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist Elektro-Kammholz berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 10 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. Änderungen dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.